Der Begriff Risikopatient umfasst im Rahmen der zahnärztlichen Tätigkeit Patienten, bei denen auf Grund von Allgemeinerkrankungen, Medikamenteinnahmen, Vorbehandlungen, angeborenen oder erworbenen Behinderungen spezielle Vorgehensweisen notwendig sind.

Dabei kann es sich um Patienten handeln mit:

  • Herz- Kreislauf- Erkrankungen
  • Blutgerinnungsstörungen (angeboren oder medikamentös z.B. Marcumar, ASS, Plavix …)
  • Bestrahlungs- und oder Chemotherapie
  • Schwangere Patientinnen
  • Infektionskrankheiten
  • Patienten unter Bisphosphonat-Therapie (Medikament bei Osteoporose oder Tumoren)